Inhalt dieser Seite:
Hinweis in eigener Sache: Nachfolgend bereitgestellte Informationen basieren auf sorgfältigster Recherche bei den entsprechenden Bundesbehörden. Sie stellen jedoch keine rechtsverbindliche Beratung dar.
Ich empfehle, die Anforderungen individuell auf Ihre Website und Ihr Angebot prüfen zu lassen.
In der digitalen Welt ist Barrierefreiheit ein entscheidendes Thema.
Websites sollten für alle Menschen zugänglich sein, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen.
Ab Mitte 2025 (28. Juni 2025) wird die Barrierefreiheit von Websites zur Pflicht, und es ist wichtig, sich über die geltenden Gesetze und Anforderungen zu informieren.
Uneingeschränkter Zugang für alle Menschen:
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten – gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten, Informationen und Dienstleistungen im Internet haben.
Dies schließt Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen, kognitiven Beeinträchtigungen, temporären Einschränkungen sowie ältere Menschen und Techniklaien ein.
Eine barrierefreie Website verbessert nicht nur die Nutzererfahrung für diese Gruppen, sondern erhöht auch die Reichweite und Sichtbarkeit Ihrer Website.
In Deutschland gibt es mehrere Gesetze, die sicherstellen sollen, dass Websites barrierefrei sind. Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) legt fest, wie öffentliche Stellen ihre Online-Angebote gestalten müssen, damit sie für alle Menschen zugänglich sind. Ab Mitte 2025 sind alle Behörden verpflichtet, ihre Websites barrierefrei anzubieten.
Für privatwirtschaftliche Unternehmen gilt das BFSG (Bundesgleichstellungsgesetz). Dieses Gesetz stellt ebenfalls Anforderungen an die Barrierefreiheit, unterscheidet sich aber von den Regelungen für öffentliche Stellen. Die Aorderungen für private Unternehmen sind flexibler, um ihnen die Umsetzung zu erleichtern.
Alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen bereitstellen, sind betroffen. Dazu gehören:
Ausnahmen:
Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Jahresbilanz <2 Mio. Euro) sind teilweise von den Anforderungen ausgenommen. Sofern jedoch Online-Produkte und Funktionen die unter die Anforderungen fallen angeboten werden, fällt die Ausnahme schon wieder weg.
Damit sich jeder Mensch wohlfühlt und alle Informationen gleichermaßen zugänglich sind, ist eine barrierefreie Gestaltung unerlässlich!
Hier möchte ich einige praktische Tipps geben, die Ihnen dabei helfen, Ihre Inhalte für alle entsprechend barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Anforderungen sind allgemeine Vorgaben, die je nach Art und Zielgruppe der Website individuell geprüft und angepasst werden müssen. Grundlegend sind sie meines Erachtens jedoch maßgeblich.
Wahrnehmbarkeit:
Inhalte müssen für alle Nutzer zugänglich sein, beispielsweise durch Alternativtexte für Bilder oder Titel-Tags für Links.
Bedienbarkeit:
Die Navigation sollte einfach sein, und interaktive Elemente müssen auch mit der Tastatur bedienbar sein.
Verständlichkeit:
Texte sollten skalierbar sowie klar und verständlich formuliert sein, ohne komplizierten Fachjargon.
Robustheit:
Die Website muss von Screenreadern und anderen Hilfmitteln kompatibel/lesbar sein und auf verschiedenen Geräten funktionieren.
Alle neuen und bestehenden Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, müssen bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei gestaltet sein.
Für bestehende Dienstleistungen, die Produkte vor dem 28. Juni 2025 nutzen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030, um die Anforderungen schrittweise umzusetzen.
Videos und gängige Office-Dokumente, die vor dem 28. Juni 2025 erstellt wurden, sind von der Barrierefreiheitspflicht ausgenommen.
Diese Ausnahmen sollen sicherstellen, dass die Umstellung für Unternehmen realistisch und praktikabel bleibt.
Wenn die Vorschriften nicht befolgt werden, können Marktüberwachungsbehörden:
Was macht WAVE so besonders?
Ihr Google-Assistent für die Barrierefreiheit
Was kann Lighthouse?
Lighthouse ist direkt in den Chrome Developer Tools integriert (F12).
Screenreader sind unentbehrlich, um die Barrierefreiheit einer Website aus Nutzerperspektive zu beurteilen.
Während automatisierte Tools wie AXE technische Aspekte der Barrierefreiheit prüfen, geben Screenreader wie NVDA oder die kostenlose Demoversion von JAWS einen realistischen Eindruck davon, wie sich eine Website für blinde oder sehbehinderte Nutzer anfühlt.
Durch das Vorlesen des Inhalts können Sie feststellen, ob alle Elemente korrekt beschriftet sind, die Navigation logisch ist und ob es versteckte Inhalte gibt, die nicht zugänglich sind.
Axe ist ein anpassbarer Helfer für Entwickler.
Als praktische Chrome-Erweiterung integriert es sich automatisch direkt in den Entwicklertools (F12).
Warum AXE?
Die Aktion Mensch bietet eine Übersicht über geeignete Tools und Methoden zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Websites.
Durch regelmäßige Tests und Anpassungen stellen Sie sicher, dass Ihre Website für alle Nutzer zugänglich ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Barrierefreiheit ist mehr als nur ein gesetzliches Muss – es ist ein Schritt in Richtung einer Online-Welt, die für alle zugänglich sein muss.
Indem Sie Ihre Website für alle zugänglich machen, erweitern Sie nicht nur Ihre Reichweite, sondern tragen auch zu einer inklusiveren digitalen Welt bei.
Für öffentliche Einrichtungen und bestimmte Dienstleister sind barrierefreie Websites bereits gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch für alle anderen Unternehmen bietet Barrierefreiheit zahlreiche Vorteile.
Warum warten?
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Website gemäß den aktuellen rechtlichen Anforderungen zu gestalten und so noch mehr Menschen zu erreichen.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung oder Ihre Fragen!