Website, Webdesign, social Media, SEO

Barrierefreiheit im Web ab 28. Juni 2025:

Wichtige Gesetze, Anforderungen, Tipps und Tools​

Hinweis in eigener Sache: Nachfolgend bereitgestellte Informationen basieren auf sorgfältigster Recherche bei den  entsprechenden Bundesbehörden. Sie stellen jedoch keine rechtsverbindliche Beratung dar.
Ich empfehle, die Anforderungen individuell auf Ihre Website und Ihr Angebot prüfen zu lassen.

In der digitalen Welt ist Barrierefreiheit ein entscheidendes Thema.
Websites sollten für alle Menschen zugänglich sein, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen.
Ab Mitte 2025 (28. Juni 2025) wird die Barrierefreiheit von Websites zur Pflicht, und es ist wichtig, sich über die geltenden Gesetze und Anforderungen zu informieren.

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

Uneingeschränkter Zugang für alle Menschen:
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten – gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten, Informationen und Dienstleistungen im Internet haben.
Dies schließt Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen, kognitiven Beeinträchtigungen, temporären Einschränkungen sowie ältere Menschen und Techniklaien ein.
Eine barrierefreie Website verbessert nicht nur die Nutzererfahrung für diese Gruppen, sondern erhöht auch die Reichweite und Sichtbarkeit Ihrer Website.

Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland gibt es mehrere Gesetze, die sicherstellen sollen, dass Websites barrierefrei sind. Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) legt fest, wie öffentliche Stellen ihre Online-Angebote gestalten müssen, damit sie für alle Menschen zugänglich sind. Ab Mitte 2025 sind alle Behörden verpflichtet, ihre Websites barrierefrei anzubieten.

Für privatwirtschaftliche Unternehmen gilt das BFSG (Bundesgleichstellungsgesetz). Dieses Gesetz stellt ebenfalls Anforderungen an die Barrierefreiheit, unterscheidet sich aber von den Regelungen für öffentliche Stellen. Die Aorderungen für private Unternehmen sind flexibler, um ihnen die Umsetzung zu erleichtern.

Wer ist betroffen bzw. welche Online Angebote müssen barrierefrei gestaltet sein?

Alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen bereitstellen, sind betroffen. Dazu gehören:

  • generell alle Websites die Informationen und Dienstleistungen online anbieten
  • Online-Handel (E-Commerce)
  • Mobile Apps, z. B. für Online-Banking
  • Digitale Plattformen, wie Ticketbuchungsseiten
  • Unternehmen, die E-Books oder Messenger-Dienste anbieten
  • Finanzdienstleistungen (Banken & Vers,icherungen)
    alle öffentlichen Einrichtungen
  • Netzbetreiber (Internet- und Mobilfunk)
  • Personenverkehr (Bus, Bahn)
  • Kontaktformulare und Buchungsmasken

Ausnahmen:
Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Jahresbilanz <2 Mio. Euro) sind teilweise von den Anforderungen ausgenommen. Sofern jedoch Online-Produkte und Funktionen die unter die Anforderungen fallen angeboten werden, fällt die Ausnahme schon wieder weg.

Anforderungen - wie gestalte ich meine Website barrierefrei?

Damit sich jeder Mensch wohlfühlt und alle Informationen gleichermaßen zugänglich sind, ist eine barrierefreie Gestaltung unerlässlich!
Hier möchte ich einige praktische Tipps geben, die Ihnen dabei helfen, Ihre Inhalte für alle entsprechend barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Anforderungen sind allgemeine Vorgaben, die je nach Art und Zielgruppe der Website individuell geprüft und angepasst werden müssen. Grundlegend sind sie meines Erachtens jedoch maßgeblich.

Vier Prinzipien der Barrierefreiheit

Wahrnehmbarkeit:
Inhalte müssen für alle Nutzer zugänglich sein, beispielsweise durch Alternativtexte für Bilder oder Titel-Tags für Links.

Bedienbarkeit:
Die Navigation sollte einfach sein, und interaktive Elemente müssen auch mit der Tastatur bedienbar sein.

Verständlichkeit:
Texte sollten skalierbar sowie klar und verständlich formuliert sein, ohne komplizierten Fachjargon. 

Robustheit:
Die Website muss von Screenreadern und anderen Hilfmitteln kompatibel/lesbar sein und auf verschiedenen Geräten funktionieren.

Wesentliche Umsetzungsrichtlinien für barierefreie Websites:

  • Alternativtexte für Bilder: Jedes Bild sollte einen präzisen und beschreibenden Alternativtext haben, damit Menschen mit Sehbehinderungen die Inhalte verstehen können.
  • Untertitel für Videos: Videos und Audios sollten mit Untertiteln und Transkriptionen versehen sein, die auch Toninformationen wie Hintergrundgeräusche oder Sprecherwechsel enthalten.
  • Tastaturnavigation: Alle interaktiven Elemente einer Website, wie Buttons, Formulare, Dropdown-Menüs, Slider und Links, sollten mit der Tastatur erreichbar sein. Dies ist besonders wichtig für Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit.
  • Klare Struktur: Eine eindeutige und konsistente Navigationsstruktur hilft Nutzern, sich auf der Website zurechtzufinden. Halten Sie die Navigation über alle Seiten hinweg gleich.
  • Ausreichende Schriftgröße: Achten Sie auf eine Mindest-Schriftgröße von 16px für Webtexte, um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten. Verwenden Sie relative Einheiten (em oder %), um eine flexible Anpassung zu ermöglichen.
  • Ausreichender Text- und Farbkontrast: Farben sollten ausreichend Kontrast aufweisen, um die Lesbarkeit sicherzustellen, insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen.
  • Screenreader-Kompatibilität: Stellen Sie sicher, dass alle Inhalte von Screenreadern interpretiert werden können, indem Sie strukturierten, fehlerfreien HTML-Code verwenden.
  • Barrierefreie Formularbedienung: Formulare sollten mit klaren Beschriftungen versehen sein, damit Nutzer diese problemlos ausfüllen können. Fehlermeldungen sollten leicht verständlich sein.
  • Klare Sprache: Verwenden Sie einfache und klare Sprache, um Inhalte für alle verständlich zu machen.

Optionale Empfehlungen:

  • Gebärdensprachvideos: Bieten Sie optional Gebärdensprachvideos an, um die Barrierefreiheit weiter zu verbessern.
  • Verlinkungen mit Title-Tag: Links sollten mit einem Title-Tag versehen werden, um zusätzlichen Kontext zu bieten, insbesondere für Menschen, die Screenreader verwenden.
  • Dunkle Ansicht (Dark Mode): Eine dunkle Ansicht kann die Augenbelastung reduzieren und die Nutzerfreundlichkeit verbessern.
  • Individuell anpassbare Textgröße: Nutzer sollten die Möglichkeit haben, die Textgröße individuell anzupassen, um eine optimale Lesbarkeit zu erreichen.
  • Zusätzliche Informationen (Tooltips): Bieten Sie zusätzliche Informationen an, z. B. Tooltips, um bestimmte Inhalte besser zu erklären.

Fristen zur Umsetzung der Barrierefreiheit

Alle neuen und bestehenden Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, müssen bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei gestaltet sein.

Für bestehende Dienstleistungen, die Produkte vor dem 28. Juni 2025 nutzen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030, um die Anforderungen schrittweise umzusetzen.

Videos und gängige Office-Dokumente, die vor dem 28. Juni 2025 erstellt wurden, sind von der Barrierefreiheitspflicht ausgenommen.

Diese Ausnahmen sollen sicherstellen, dass die Umstellung für Unternehmen realistisch und praktikabel bleibt.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Wenn die Vorschriften nicht befolgt werden, können Marktüberwachungsbehörden:

  • Die Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen einschränken oder verbieten.
  • Produkte zurückrufen oder zurücknehmen.

Hilfswerkzeuge und Tools zur Prüfung der Barrierefreiheit

Wave von WebAIM:

Was macht WAVE so besonders?

  • Umfassende Überprüfung:
    WAVE untersucht Ihre Website auf typische Fehler, die Menschen mit Behinderungen behindern können.
  • Visuelle Markierung:
    Probleme werden direkt auf Ihrer Website markiert, sodass Sie sie schnell identifizieren.
  • Einfache Erklärungen:
    WAVE erklärt Ihnen detailliert, was falsch ist und wie Sie es beheben können.
  • Detaillierte Berichte:
    Sie erhalten einen umfassenden Bericht über den Zustand Ihrer Website.

Browsererweiterung Lighthouse:

Ihr Google-Assistent für die Barrierefreiheit

Was kann Lighthouse?

  • Schneller Check: Lighthouse überprüft Ihre Website schnell auf die wichtigsten Barrierefreiheitskriterien.
  • Umfassende Prüfung: Von Textalternativen bis hin zu Farben und Kontrasten wird alles überprüft.
  • Integration in Chrome: Sie finden Lighthouse direkt in den Entwicklertools von Chrome.

Lighthouse ist direkt in den Chrome Developer Tools integriert (F12).

Screenreader NVDA:

Screenreader sind unentbehrlich, um die Barrierefreiheit einer Website aus Nutzerperspektive zu beurteilen.

Während automatisierte Tools wie AXE technische Aspekte der Barrierefreiheit prüfen, geben Screenreader wie NVDA oder die kostenlose Demoversion von JAWS einen realistischen Eindruck davon, wie sich eine Website für blinde oder sehbehinderte Nutzer anfühlt.

Durch das Vorlesen des Inhalts können Sie feststellen, ob alle Elemente korrekt beschriftet sind, die Navigation logisch ist und ob es versteckte Inhalte gibt, die nicht zugänglich sind.

Für Entwickler: AXE

Axe ist ein anpassbarer Helfer für Entwickler.
Als praktische Chrome-Erweiterung integriert es sich automatisch direkt in den Entwicklertools (F12).

Warum AXE?

  • Vielseitigkeit: AXE ist ein echter Alleskönner und kann in viele Entwicklungsprozesse integriert werden.
  • Anpassbarkeit: Sie können AXE ganz nach Ihren Bedürfnissen anpassen.
  • Früherkennung: So können Sie Barrierefreiheitsprobleme schon während der Entwicklung beheben.

Aktion Mensch - Überprüfen Sie Ihre Website

Die Aktion Mensch bietet eine Übersicht über geeignete Tools und Methoden zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Websites.

Durch regelmäßige Tests und Anpassungen stellen Sie sicher, dass Ihre Website für alle Nutzer zugänglich ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Barrierefreiheit zahlt sich aus

Barrierefreiheit ist mehr als nur ein gesetzliches Muss – es ist ein Schritt in Richtung einer Online-Welt, die für alle zugänglich sein muss.
Indem Sie Ihre Website für alle zugänglich machen, erweitern Sie nicht nur Ihre Reichweite, sondern tragen auch zu einer inklusiveren digitalen Welt bei.

Für öffentliche Einrichtungen und bestimmte Dienstleister sind barrierefreie Websites bereits gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch für alle anderen Unternehmen bietet Barrierefreiheit zahlreiche Vorteile.

Warum warten?
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Website gemäß den aktuellen rechtlichen Anforderungen zu gestalten und so noch mehr Menschen zu erreichen.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung oder Ihre Fragen!

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